Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der PTR Energie GmbH

Stand: September 2024

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der PTR Energie GmbH und ihren Kunden in Österreich.

(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von der PTR Energie GmbH ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der PTR Energie GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

2. Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung des Kunden und die anschließende schriftliche Auftragsbestätigung durch die PTR Energie GmbH zustande.

(2) Der Kunde erhält nach Angebotsaufnahme und Prüfung eine oder mehrere Teilrechnungen, die gemäß den vereinbarten Zahlungsmodalitäten zu begleichen sind.

(3) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die PTR Energie GmbH.

3. Leistungen der PTR Energie GmbH

(1) Die PTR Energie GmbH verkauft Photovoltaikanlagen und tritt als Generalunternehmer auf. Die Installation und Montage der Anlagen erfolgt durch ausgewählte Partnerunternehmen.

(2) Die PTR Energie GmbH selbst führt keine Montagearbeiten durch. Die endgültige Prüfung der Machbarkeit erfolgt durch den Montageleiter des Partnerunternehmens.

(3) Die PTR Energie GmbH ist berechtigt, die zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und sind, sofern nicht anders angegeben, Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager der PTR Energie GmbH, ausschließlich Verpackung, Verladung, Transport, Versicherung und Installation, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Die Zahlungsbedingungen sind wie folgt:

- 0% Anzahlung
- 60% bei Lieferung der Module, Wechselrichter und ggf. Speicher
- 30% bei Montagebeginn
- 10% bei Erhalt des Prüfberichts

(4) Rechnungen sind ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug ist die PTR Energie GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.

5. Liefer- und Leistungszeit

(1) Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

(2) Der Montagetermin wird nach erfolgreicher Prüfung entweder innerhalb von 4 Wochen oder zu einem anderen vereinbarten Wunschtermin festgelegt.

(3) Ereignisse höherer Gewalt oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der PTR Energie GmbH liegen, wie beispielsweise ungünstige Wetter- oder Witterungsbedingungen, verlängern die Liefer- und Leistungszeit entsprechend.

(4) Sollte die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder unterbrochen werden, so trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten.

6. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der PTR Energie GmbH.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und vor Zugriffen Dritter zu schützen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde die PTR Energie GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die PTR Energie GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

7. Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe der Ware an den Kunden.

(2) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet die PTR Energie GmbH nach ihrer Wahl Gewähr durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung.

(4) Die PTR Energie GmbH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die durch die Montage oder Installation der Partnerunternehmen entstehen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um Personenschäden handelt.

(5) Die PTR Energie GmbH tritt alle Gewährleistungs- und Haftungsansprüche, die ihr gegenüber den Subunternehmern zustehen, an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, zunächst die abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Subunternehmer geltend zu machen.

8. Rücktritt vom Vertrag

(1) Rücktritt durch die PTR Energie GmbH

Die PTR Energie GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn nach Vertragsabschluss Umstände eintreten oder bekannt werden, die die Vertragserfüllung unzumutbar oder unmöglich machen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn:

- Das Dach oder die bauliche Anlage nicht den technischen Anforderungen entspricht.
- Die statischen Voraussetzungen für die Montage der Anlage nicht erfüllt sind.
- Der Sicherungskasten oder Zählerkasten nicht dem Stand der Technik entspricht.
- Notwendige behördliche Genehmigungen nicht erteilt werden oder rechtliche Hindernisse bestehen.
- Andere wichtige Gründe vorliegen, die eine Vertragserfüllung unmöglich machen.

(2) Informationen an den Kunden

Die PTR Energie GmbH wird den Kunden unverzüglich schriftlich über die Gründe für den Rücktritt informieren.

(3) Rückwicklung

Im Falle des Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen des Kunden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend anders vorgesehen.

9. Haftungsausschluss

(1) Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der PTR Energie GmbH beruhen.

(2) Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste oder Vermögensschäden des Kunden ist ausgeschlossen.

(3) Die PTR Energie GmbH haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder andere von ihr nicht zu vertretende Umstände verursacht werden.

10. Datenschutz

(1) Die PTR Energie GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsabwicklung und gemäß den Bestimmungen der DSGVO.

(2) Zur Verbesserung unserer Servicequalität können einzelne Telefongespräche mit Kunden aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt, ausschließlich intern verwendet und nach spätestens 30 Tagen gelöscht.

(3) Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung unter www.peter.at/datenschutz einsehbar.

11. Rücktrittsrecht im Fernabsatz

(1) Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen 14 Tagen ab Warenübernahme vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

(2) Die Rücktrittserklärung ist schriftlich an die PTR Energie GmbH zu richten und muss innerhalb der Frist abgesendet werden.

(3) Im Falle des Rücktritts findet eine Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der erhaltenen Ware statt. Die Ware muss in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand sein.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der PTR Energie GmbH.

(3) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des KSchG, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als vereinbart, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Kunden liegt.

13. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der PTR Energie GmbH abzutreten.

14. Werbung und Referenzen

(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die PTR Energie GmbH die installierten Anlagen als Referenz nutzen und mit Fotos der Anlage werben darf, sofern keine personenbezogenen Daten erkennbar sind.

15. Datenschutz bei Werbung

(1) Der Kunde stimmt zu, dass seine Daten für Marketingzwecke der PTR Energie GmbH verwendet werden dürfen. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.

16. Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig zu erbringen, insbesondere notwendige Genehmigungen und Zustimmungen Dritter einzuholen.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort den technischen Anforderungen entspricht, insbesondere hinsichtlich Statik und baulicher Voraussetzungen, und frei zugänglich ist.

(3) Vor Beginn der Montage hat der Kunde die PTR Energie GmbH über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Vorrichtungen zu informieren.

17. Förderungen

(1) Sofern Förderungen in Anspruch genommen werden sollen, übernimmt die PTR Energie GmbH keine Garantie für die Gewährung von Fördermitteln.

18. Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der PTR Energie GmbH.